Wärmewende-FAQ

Wichtige Fragen zur Wärmewende - prägnante Antworten

Die Wärmewende wirft Fragen, Unsicherheiten und leider viele Unwahrheiten auf. Leider auch aus der Politik.
Hier versuchen wir wertvolle Antworten auf dringende Fragen zu geben.
Möglichst leicht verdaulich und einfach zu merken, um gegen Falschinformationen gewappnet zu sein.

In diesem Kontext wurde aus dem Projekt heraus ein Vortrag vorbereitet, der eine wissenschaftliche Einordnung – national und international – in den Kontext der Energiewende bietet. Präsentiert wurde dieser im Format „Wissen um 11“ von unserer WWNW-Projektkollegin Dr.-Ing. Lena Vorspel vom Fraunhofer IFAM im Haus der Wissenschaft Bremen.

Der Beitrag „Fakten statt Fake – die wissenschaftliche Sicht auf gefühltes Wissen in der Wärmewende“ wurde am 01.02.2025 vor Ort vorgestellt. Zudem wurde er aufgezeichnet und steht zum Abruf über YouTube bereit.

Wärmewende

Die Wärmewende ist kein Projekt, das aus dem nichts kommt. Sie ist notwendig, um die Folgen des menschengemachten Klimawandels in einem Ausmaß zu halten, das die Gesellschaft noch tragen kann. Dadurch gibt es bei der Suche nach Alternativen bestimmte Vorgaben. So kann z.B. eine Gasheizung weiter betrieben werden, allerdings muss das Gas dann zukünftig klimaneutral sein. Menschen fällt es oft schwer Gewohnheiten zu ändern, dabei sollte aber bedacht werden, dass die Folgen des Klimawandels unsere Gewohnheiten deutlich mehr durcheinander wirbeln werden als z.B. ein Wechsel von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme.

Wenn der Kauf einer Heizung ansteht, dann sollten die verschiedenen Technologien betrachtet und bewertet werden, um sich dann für die beste Heizung zu entscheiden. Niemand würde sich mehrere Heizungen anschaffen, um technologieoffen zu sein. Das wäre viel zu teuer.

Genauso arbeitet die Wissenschaft auch. Zu Beginn einer Untersuchung werden alle möglichen Optionen bedacht. Im Laufe der Analysen fallen dann einige dieser Optionen weg, sodass am Ende nur sinnvolle Varianten übrig bleiben. Auch hier wäre es zu teuer, immer wieder alle Optionen zu betrachten, nur um wieder und wieder festzustellen, dass bestimmte Technologien deutlich schlechter abschneiden als andere. Ab einem bestimmten Punkt sollte man sich auf die vielversprechenden Technologien konzentrieren, um dort tiefere Erkenntnisse zu erlangen.

Der Begriff Technologieoffenheit sollte daher nicht dafür missbraucht werden, aus guten Gründen verworfene Technologien immer wieder ins Gespräch zu bringen und damit zu verunsichern und den Prozess zu bremsen und teurer zu machen.

Wärmenetze

In einem Fernwärmesystem werden mehrere Gebäude durch eine oder mehrere zentrale Wärmeerzeugungsanlagen versorgt. Anstelle eines Kessels oder Wärmepumpe werden so genannte Wärmeübertrager in den einzelnen Gebäuden installiert. Über die Rohrleitungen des Wärmenetzes wird erhitztes Wasser oder Dampf zu den Gebäuden transportiert und über die Wärmeübertrager dem Heizsystem des Gebäudes zugeführt.

Wärmenetze sind in erster Linie Wärmeverteilungssysteme und sagen nichts darüber aus, ob die Wärmequelle klimaneutral ist oder nicht. Wasser unterschiedlicher Temperatur wird über Rohrleitungen zu den Gebäuden transportiert. Es wird zwischen Fernwärme, Niedertemperaturnetzen und sog. Anergie-Netzen, auch Kalte Nahwärme genannt, unterschieden.  Fernwärmenetze weisen in der Regel hohe Temperaturen auf (> 70 °C). Bei Niedertemperaturnetzen wird davon ausgegangen, dass die Vorlauftemperatur (mind. 50 °C, eher 65/70 °C) für die Wärme- und Warmwasserversorgung der Gebäude ausreichend ist. Allerdings werden damit ältere und größere Gebäudekomplexe ggf. ausgeschlossen, bei denen auf Grund der vorhandenen Haustechnik die Vorlauftemperatur höher liegen müsste. Bei der Kalten Nahwärme bewegen sich die Vorlauftemperaturen unter 30 °C. In den Gebäuden sorgen Wasser-Wasser-Wärmepumpen für das jeweils individuell erforderliche Temperaturniveau (bis zu 70 °C). Die Kalte Nahwärme stellt somit in technischer Hinsicht eine Mischung aus zentraler und dezentraler Wärmeversorgung dar.

Eine große zentrale Wärmeerzeugungsanlage kann effizienter ausgelegt werden als viele kleine dezentrale. Einige umweltfreundliche Wärmequellen können sogar nur im Zuge eines Fernwärmesystems erschlossen werden (z.B. Flusswasser, Industrieabwärme, tiefe Geothermie). Viele Gebäudebesitzer schätzen zudem die Übernahme von Wartung und Instandhaltung der Anlagen und Rohrleitungen durch den Netzbetreiber, da für sie somit weniger Aufwand entsteht. Demgegenüber stehen höhere Verluste, die durch den Wärmetransport in den Rohrleitungen entstehen. Des Weiteren werden die oft zur Anwendung kommenden Preisgleitformeln (siehe weiter unten) als zu komplex und oftmals intransparent empfunden.

Da die Temperaturen im kalten Nahwärmenetz geringer als bei der Fernwärme sind, können erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie, Abwärme etc. einfacher genutzt bzw. integriert werden. Die Übertragungsverluste fallen auf Grund der geringeren Temperatur ebenfalls kleiner aus. Allerdings sind in den Gebäuden ggf. weitere Anpassungen vorzunehmen (Niedertemperaturheizkörper, Warmwasseraufbereitung etc.). Hinweis: In Bestandsgebäuden müssen nicht zwangsläufig Fußbodenheizungen eingebaut werden.

Ein großer Vorteil von kalter Nahwärme ist, dass für jedes angeschlossenes Gebäude eine passende Wärmepumpe je nach Gebäudeeigenschaften eingebaut werden kann. Somit können sehr unterschiedliche Gebäude mit einem unterschiedlichen energetischen Sanierungsstand angeschlossen werden.

Der Wärmepreis gliedert sich in zwei Hauptkomponenten:

  • Der Grundpreis ist ein monatlicher Fixpreis, durch den der Wärmenetzbetreiber seine Fixkosten wie Investitionen und Instandhaltungen deckt. Der Grundpreis richtet sich dabei meist nach der Größe der vertraglich vereinbarten Abnahmeleistung.
  • Der Arbeits- oder Verbrauchspreis deckt die laufenden Betriebskosten des Wärmenetzbetreibers, also z.B. Brennstoff- oder Stromkosten und Lohnkosten. Dementsprechend wird dieser pro abgenommener kWh Wärme berechnet.

Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW) bietet auf seiner Website (waermepreise.info) eine Übersicht der aktuellen Mischpreise in deutschen Wärmenetzen. Diese stellen für typische Verbraucher (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Industrie) einen durchschnittlichen Preis pro kWh dar, in den sowohl Arbeitspreis als auch Grundpreis einfließen. Diese Preise hängen stark vom zum Einsatz kommenden Energieträger ab. Da die CO2-neutrale Wärmeerzeugung je nach Region unterschiedlich teuer ist, wird auch in Zukunft die Preisgestaltung der Fernwärme vom jeweiligen Standort abhängen.

Wie in vielen Bereichen können auch Wärmenetzbetreiber die während der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten nicht bis auf den letzten Cent bestimmen. Vor allem die aktuelle Wirtschaftslage, Brennstoff- und Stromkosten und die Lohnkosten haben darauf einen hohen Einfluss. Um Wärmekunden und Wärmenetzbetreibern dennoch verlässliche Preisangaben zu ermöglichen, wird oft ein Teil des Wärmepreises variabel gestaltet und an verschiedene Indizes geknüpft. Diese spiegeln die oben benannten Einflüsse wider und ermöglichen bei der entsprechenden Wirtschaftslage übrigens auch ein Sinken des Wärmepreises.

Wärmenetze bedingen hohe Anfangsinvestitionen für Wärmenetzbetreiber. Bevor Wärme geliefert werden kann, müssen bereits hohe Investitionen in die Netzinfrastruktur und die zentralen Erzeugungsanlagen getätigt werden. Um sichergehen zu können, dass diese Investitionen in Zukunft durch ausreichend Wärmeabnehmer gedeckt werden können, sind Wärmenetzbetreiber daher auf verlässliche langjährige Vertragslaufzeiten angewiesen.

Gerade bei Niedertemperaturnetzen und Kalter Nahwärme werden auch andere Betreibermodelle wie Genossenschaften gewählt, um die späteren Kund:innen direkt an der Finanzierung zu beteiligen.

Das Konzept der Fernwärme beschreibt vor allem die zentrale Bereitstellung und anschließende Verteilung der Wärme. Wie die Wärme erzeugt wird, sagt die Bezeichnung Fernwärme an sich nicht. Dementsprechend kann sie besonders umweltfreundlich sein, wenn sie die in einer Flusswasserwärmepumpe erzeugte Wärme verteilt oder mit CO2-Emissionen behaftet sein, wenn fossile Erzeuger im System vorhanden sind. Durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sind jedoch alle Wärmenetzbetreiber verpflichtet bis 2030 bzw. 2040 mindestens 30 bzw. 80% Erneuerbare Energien in ihren Netzen zu erreichen und bis 2045 die Transformation zur Treibhausgasneutralität zu realisieren. Gebiete mit einem bestehenden Fernwärmenetz können grundsätzlich schneller und flächendeckender dekarbonisiert werden, da „nur“ einmal die Wärmequelle auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden muss.

Grundsätzlich kann jedes Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Dabei müssen allerdings die eventuell unterschiedlichen Vorlauftemperaturen im Haus und im Netz berücksichtigt werden. Benötigt das Haus eine geringere Vorlauftemperatur als die des Netzes, muss der Fernwärme-Übertrager so ausgelegt werden, dass das Heizungswasser des Hauses nur bis zur gewünschten Temperatur erhitzt wird. Benötigt das Haus dagegen eine höhere Vorlauftemperatur, muss eine Wärmepumpe installiert werden, die das Temperaturniveau entsprechend anhebt.

Die Verlegung von Fernwärmeleitungen ist mit hohen Investitionen verbunden und gestaltet sich nur wirtschaftlich, wenn dadurch eine hohe Wärmeabnahme erfolgen kann. Daher werden oft Industriegebiete oder dicht besiedelte Wohngebiete mit hohem Wärmebedarf an die Fernwärme angeschlossen. Wärmenetzbetreiber werten dafür sogenannte Wärmeliniendichten aus. Diese sind in Siedlungsstrukturen mit vielen (voneinander entfernt liegenden) Einfamilienhäusern oftmals nicht hoch genug. Fernwärme würde hier so teuer werden, dass sie sich im Vergleich zu dezentralen Lösungen nicht lohnt. Niedertemperaturnetze bzw. Kalte Nahwärme allerdings kann auch Bereiche erschließen , in die die klassische Fernwärme unwirtschaftlich ist. Gerade in kleineren Quartieren kann hier ein Netz auch durch Initiativen der Grundbesitzenden entstehen.

Kommunale Wärmeplanung

Rechtsgrundlage der kommunalen Wärmeplanung ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Danach ist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Die kommunale Wärmeplanung soll Aufschluss darüber geben, welche Formen der klimafreundlichen Wärmeversorgung für die einzelnen Gebiete einer Kommune geeignet sind. Die Planung dient als Orientierungshilfe für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die in den kommenden Jahren ihre Heizungsanlagen austauschen wollen oder aufgrund eines Defektes müssen.

Nein, der kommunale Wärmeplan formuliert keine Vorgaben – er ist ein strategisches Planungsinstrument, das Orientierung geben soll, für kommunale Akteur:innen, Investor:innen, Energieversorger und Privatpersonen. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei unterstützen, die künftige Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Den Übergang und die rechtlichen Vorgaben zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt.

Als Hauseigentümer:in kann ich im kommunalen Wärmeplan später bspw. sehen, ob sich mein Haus in einem Gebiet befindet, das sich eher für Fern- oder Nahwärme, oder eher für eine individuelle Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) eignet. Ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine Option, kann ich mich beim örtlichen Wärmeversorger erkundigen, ob dieser dort tatsächlich plant, das Fernwärmenetz auszubauen. Der Wärmeplan ist weder für mich als Gebäudeeigentümer noch für die Energieversorger bindend – die Entscheidung, in welchen Quartieren Wärmenetze ausgebaut werden, liegt bei den Versorgern. Über den Anschluss an das Wärmenetz entscheidet der Gebäudeeigentümer selbst. Mit der Information des Energieversorgers kann ich als Hauseigentümer:in so eine informierte Entscheidung treffen, welche Heizungstechnik künftig für mein Haus infrage kommen kann.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht keine Austauschpflicht für bereits installierte Gas- oder Ölheizungen vor.  Solange bestehende Heizungen noch weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können, muss kein Austausch erfolgen. Erst wenn eine defekte Heizung ersetzt werden muss, greifen die Regelungen des GEG für den Einbau neuer Heizungen.  Spätestens 2045 wird kein fossiles Öl oder Erdgas mehr verkauft, sodass bis dahin alle Heizungen auf erneuerbare Energien umgestellt sein müssen.

Sanierung und Heizungstausch

Nein. Unabhängig von der eingesetzten Heizung kann eine Sanierung helfen, Heizkosten zu sparen. Wärmepumpen profitieren zusätzlich: Durch die Sanierung steigt auch die Effizienz der Wärmepumpe, ebenso wie durch Kombination mit einer Fußbodenheizung. Ist eine Sanierung keine Option, rechnet sich eine Wärmepumpe heutzutage in der Regel auch ohne diese zusätzliche Effizienzsteigerung.

Eine Wärmepumpe braucht ähnlich viel Strom wie ein Elektroherd und ein Gebäude wird nicht sofort kalt, wenn nicht geheizt wird. Da Wärmepumpen sich gut steuern lassen, steigt die Spitzenlast pro Gebäude bei einem Umstieg auf Wärmepumpen nicht zwangsweise. Der Umstieg auf Wärmepumpen über die nächsten 20 Jahre muss aber natürlich durch den Zubau von Stromerzeugungskapazitäten begleitet werden.

Smart Meter

Ein Smart Meter ist die Kombination eines digitalen Stromzählers (moderne Messeinrichtung mME) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Mithilfe einer modernen Messeinrichtung kann man im Gegensatz zu einem herkömmlichen “Ferraris-Zähler” (mit Drehscheibe) neben dem aktuellen Zählerstand auch den tatsächlichen Stromverbrauch und Nutzungszeit erkennen. Das dazugehörige Smart-Meter-Gateway bildet eine gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen stromverbrauchenden und –erzeugenden Geräten mit den Betreibern der Stromnetze und Energielieferanten.

Ab 2025 soll allen Haushalten mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr ein Smart Meter eingebaut werden. Gleiches gilt für Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung. Es gibt Übergangsfristen, erst 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Mithilfe eines Smart Meters soll eine Steuerbarkeit der Stromnetze gewährleistet werden, um gegen Netzschwankungen exakte Bedarfe und Erzeugungen verzeichnet zu haben. Netzbetreiber erlangen mithilfe der Smart Meter bessere Informationen über ihre Netze und können Bedarfe besser steuern.

Die Kosten für den Einbau  muss der Messstellenbetreiber zahlen. Für normale Haushaltskunden werden die Kosten für den Betrieb eines solchen Smart Meters auf 20 € gedeckelt.

Im Zuge des Smart Meter Rollouts ist jeder Stromversorger seit 2025 verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten. Dadurch können Verbraucher:innen den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten verschieben und ihr Verbrauchsverhalten analysieren, was zu einem großen Kosteneinsparungspotenzial führen kann.

Stromversorgung

Eine Wärmepumpe braucht ähnlich viel Strom wie ein Elektroherd und ein Gebäude wird nicht sofort kalt, wenn nicht geheizt wird. Da Wärmepumpen sich gut steuern lassen, steigt die Spitzenlast pro Gebäude bei einem Umstieg auf Wärmepumpen nicht zwangsweise. Der Umstieg auf Wärmepumpen über die nächsten 20 Jahre muss aber natürlich durch den Zubau von Stromerzeugungskapazitäten begleitet werden.

Das Wort Dunkelflaute setzt sich aus den Worten Dunkelheit und Windflaute zusammen. Hiermit wird eine Wetterlage beschrieben, die häufig im Winter auftritt. Während dieser Wetterlage ist es wolkig und/oder nebelig und es herrscht wenig Wind, so dass in dieser Zeit wenig Strom aus Wind- und Solarkraftwerken gewonnen werden kann. Gleichzeitig besteht bei einer „kalten Dunkelflaute“ saisonal bedingt ein hoher Bedarf an Strom.

Heutzutage können erneuerbare Energien noch nicht die Stromversorgung alleine stemmen. Eine Dunkelflaute betrifft jedoch nur Wind- und Solarkraft. Andere Erneuerbaren wie auch Biomasse-, Wasserstoff-, Laufwasser-, Pumpspeicherkraftwerke usw. sind nicht betroffen. Neben diesem Mix helfen weitere Strategien, mit einer Dunkelflaute umzugehen:

  • die Verwendung von Batteriespeichern
  • das Angebot von variablen Tarifen (teurer Strom, bei hoher Stromnachfrage; günstiger Strom, bei niedriger Stromnachfrage)
  • internationaler Netzausbau (nicht überall herrscht gleichzeitig Dunkelflaute)

Insgesamt werden lokale Ereignisse, wie eine Dunkelflaute, keine Gefahr für die zukünftige Stromversorgung darstellen.

Deutschlands Stromnetz gehört zu den sichersten und stabilsten weltweit. 2023 mussten Haushalte in Deutschland im Schnitt knapp 13 Minuten ohne Strom auskommen. Dies entspricht dem Schnitt der vergangenen zehn Jahre. Negativbeispiel unter den Industriestaaten sind hier die USA mit 90 bis über 120 Minuten Stromausfall pro Jahr.

Ein im Winter 2022/23 angesetzter Stromversorgungs-Stresstest resultierte ebenfalls nicht in längere und krisenhafte Stromausfälle in Deutschland. Ein längerer Blackout in Deutschland ist somit sehr unwahrscheinlich, auch zukünftig. Eine Erhöhung der regenerativen Stromerzeugung im Netz bedingt keine Erhöhung der Blackout-Wahrscheinlichkeit. In Gänze ausgeschlossen werden kann, z.B. durch Beschädigungen an Oberleitungen, ein solches Szenario allerdings nie.

Deutschland hat für Privatkunden einen der teuersten Strompreise in Europa. Das ist der Fall, obwohl im Großhandel der durchschnittliche Strompreis an der Strombörse seit Jahren im europäischen Mittelfeld liegt. Das liegt an unterschiedlichen Steuern und Abgaben. In Deutschland wird der Ausbau der Strom-Infrastruktur (Leitungen und Subventionen für Kraftwerke) zum Teil auf die Stromrechnungen umgelegt (ca. ein Drittel über private Haushalte), in anderen europäischen Ländern geschieht dies über den Staatshaushalt (Steuermittel und Schulden).

Weil Atomkraft zu teuer ist. Der Neubau eines Atomkraftwerkes ist mit großen Kosten verbunden, so hohe Kosten, dass kein Energieversorger hierzulande dafür aufkommen möchte. International werden Kernkraftwerke aufgrund staatlicher Interessen unter Einsatz von Steuermitteln gebaut und betrieben. Die Kraftwerke in Frankreich, das in Europa am stärksten auf Kernenergie setzt, werden beispielsweise vom hoch verschuldeten, staatlichen Stromkonzern EDF betrieben. Zuletzt rügte der französische Rechnungshof die dortige Regierung aufgrund der Verschwendung von Steuergeldern für Kernenergie.

Risiken und auch zukünftige Kosten für die nukleare Sicherheit des Atommülls sind dabei noch nicht berücksichtigt. So gibt es bisher kein Endlager in Deutschland, das den Atommüll für die erforderlichen 1 Millionen Jahre sicher beherbergen kann.

In Deutschland wurden im Jahr 2022 rund 510 Milliarden Kilowattstunden Strom aus inländischer Produktion in das Stromnetz eingespeist. Im Jahr 2022 ergab sich daraus ein Anteil an erneuerbaren Energien von 46,3 % . Der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix steigt und lag bereits im 3. Quartal 2024 bei einem Anteil von 63,4 %, welches den Höchststand für ein 3. Quartal darstellte. Der Vorjahreswert des 3. Quartals 2023 lag bei 60.6 %.
Neben den erneuerbaren Energieträgern Windkraft, Photovoltaik und Biogas, werden als konventionelle Energieträger in Deutschland Kohle, Erdgas und Erdöl eingesetzt. Diese werden überwiegend importiert.

China ist der weltweit größte CO2-Emittent und zugleich das Land mit dem größten Energiebedarf. Im Gegenzug dazu baut China ebenfalls vermehrt erneuerbare Energien aus, ist sogar der weltweit größte Investor in erneuerbare Energien. China genehmigt so viele Kohlekraftwerke, um eine Absicherung zu haben, bis der Energiebedarf komplett aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Da der Energiebedarf Chinas stetig steigt, benötigt das Land Energiesicherheit. Hierzu genehmigt die chinesische Regierung Kohlekraftwerke, sodass die Option besteht mehr Kohle abzubauen. Diese Genehmigungen heißen jedoch nicht, dass die Kohle genutzt wird. Der unbedingte Wille der Klimaneutralität und der schnelle Austritt aus der Kohle ist das formulierte Ziel Chinas bis 2060. Bis dahin möchte sich China den teuren Kohlestrom als Absicherung des Energiehungers offenhalten. In Deutschland ist der Bedarf besser abschätzbar, sodass der Zuwachs der erneuerbaren Energien keinen neuen Bedarf an Kohlekraftwerken bis zum Erreichen der Klimaneutralität gibt.

Seit dem 01.01.2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Strombezug dieser Geräte darf vom Netzbetreiber temporär auf 4,2 kWh gedrosselt werden. Diese Maßnahme kann notwendig sein, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Die Mindestleistung von 4,2 kWh pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung muss immer zur Verfügung stehen. Solche steuerbaren Verbraucher sind unter anderem Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladesäulen für E-Autos. Alle anderen Stromverbraucher im Haushalt sind von einer Reduzierung des Strombezugs ausgeschlossen. Der Strom wird also nicht abgeschaltet, sondern reicht im Gegenteil sogar noch für den Betrieb einer üblichen Wärmepumpe im Einfamilienhaus. Im Gegenzug für die mögliche Reduzierung wird darüber hinaus das Netzentgelt (und dadurch der Strompreis) gesenkt.

Weitere

  • Die EU gibt verbindliche Richtlinien und Verordnungen vor, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssen (z. B. bei Emissionszielen, Energieeffizienzrichtlinien).
  • Deutschland kann zwar eigene Gesetze beschließen, diese dürfen jedoch nicht gegen EU-Recht verstoßen. Zudem setzt die EU oft langfristige Rahmenbedingungen, sodass nationale Regelungen sich dem angleichen müssen und nicht beliebig zurückgenommen werden können.
  • Welche Wärmeversorgung sinnvoll ist, lässt sich nicht durch Gesetze festlegen. Naturgesetze lassen sich nicht ändern und auch internationale Märkte (z.B. für Erzeugungsanlagen oder Energie) lassen sich durch nationale Gesetzgebung kaum beeinflussen.